Schlag ins Gesicht aller Auslaender, die sich rechtskonform verhalten

Richter aus NRW beklagen ein Versagen des Staates: Gerichtlich beschlossene Abschiebungen würden nicht zur Genüge vollzogen. Der Fall des Mädchens Bivsi aus Nepal sei ein Paradebeispiel. In Spanien laufe es besser.

Bivsi war am 29. Mai vergangenen Jahres mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben worden, nachdem der Asylantrag der Familie in allen Instanzen gescheitert war. Die 15-Jährige und ihre Eltern waren nach erfolgreichem Protest auch von Politikern im vergangenen August mit einem Schüleraustausch-Visum wieder eingereist. Die Eltern dürfen Bivsi aus humanitären Gründen für die Dauer der Ausbildung begleiten.

„Es dreht sich ein riesiges rechtsstaatliches Rad und die Urteile laufen dennoch ins Leere“, sagte Gerichts-Vizepräsidentin Gabriele Verstegen am Freitag. „Der Staat muss rechtsstaatliche Entscheidungen vollziehen, ansonsten kann er sich das Geld sparen“, ergänzte Gerichtspräsident Andreas Heusch.

Dass auch die Eltern des Mädchens Bivsi wieder hätten einreisen dürfen, sei "ein Schlag ins Gesicht aller Ausländer, die sich rechtskonform verhalten". Bivsis Eltern hätten "getrickst, betrogen und getäuscht, den Staat jahrelang vorgeführt", sagte Heusch. Das Bleiberecht könne nicht davon abhängen, "wie mediengerecht das Anliegen präsentiert" werde.

Die Richter kritisierten weiter, dass faktisch niemand in den Iran und den Irak abgeschoben werde. Im Irak gebe es durch das Zurückdrängen des IS durchaus sichere Regionen wie den Nordirak. Die nordafrikanischen Staaten nähmen ebenfalls kaum eigene Staatsbürger aus Deutschland zurück. „Spanien macht das deutlich besser und hat entsprechende Rückführungsabkommen geschlossen“, hieß es.


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